Für jeden Tag, an dem Sie zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte fahren, können Sie in der Steuererklärung die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Viele Finanzämter fordern keine Berechnungen oder Nachweise, sondern akzeptieren gängige Berechnungen von Arbeitstagen:
Wichtig: Diese Zahl ist ein Erfahrungswert. Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Letztlich richtet sich die Zahl der Arbeitstage nach Ihren individuellen Verhältnissen. Es ist daher wichtig die korrekte Anzahl von Arbeitstagen für Ihr Steuerjahr zu berechnen.
Geht aus Ihrer Steuererklärung hervor, dass Sie an weniger Tagen als üblich zur Arbeit gefahren sind, etwa bei Bezug von Krankengeld oder bei Angabe von mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, kürzt das Finanzamt häufig die Arbeitstage.